Was kann ich als Schaden in meinem Monteurzimmer bezeichnen?
Ein Schaden ist entstanden, wenn etwas in Ihrer Monteurunterkunft reparabel oder irreparabel beschädigt oder unbrauchbar gemacht wurde bzw. komplett verschwunden ist. Hierzu zählen Schäden an „kleinen“ Einrichtungsgegenständen wir Gläsern, Besteck und Handtüchern genauso wie an „großen“ Einrichtungsgegenständen wir Betten, Fernsehern, Schränken etc. und Schäden an Gebäudeteilen (z.B. ein verdrehter Fenstergriff oder ein schwarzer Handabdruck an der Wand im Monteurzimmer). Der von innen steckengelassene Schlüssel in der Haustür der Monteurwohnung führt zu einem Schaden, da das Schloss aufgemacht werden muss, und ist deshalb ebenfalls ein Schadensfall.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Schaden in meiner Monteurwohnung entdecke?
Erst einmal Fotos machen!
Als allererstes machen Sie bitte immer Fotos! Auch wenn die Gäste in Ihrem Monteurzimmer supernett und noch vor Ort und Sie sich sicher sind, dass Sie eine Regelung finden – machen Sie Fotos. IMMER! Denn Sie wissen nicht, ob „Ihre“ Monteure Schäden über die Firma abwickeln. Und wenn das Bett erst einmal repariert, die kaputte Kaffeemaschine schon ausgetauscht und der Kaffeefleck auf der Couch Ihres Monteurzimmers schon entfernt ist, haben Sie ohne Fotos keinen Beleg mehr!