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Was tun, wenn in Ihrem Monteurzimmer ein Schaden entstanden ist?

24.10.2023
Sie vermieten ein oder mehrere Monteurzimmer oder eine Monteurwohnung, hatten oder haben Gäste und stellen dann bei der wöchentlichen Reinigung der Wohnung fest, dass ein Schaden entstanden ist. Was tun?

Was kann ich als Schaden in meinem Monteurzimmer bezeichnen?

Ein Schaden ist entstanden, wenn etwas in Ihrer Monteurunterkunft reparabel oder irreparabel beschädigt oder unbrauchbar gemacht wurde bzw. komplett verschwunden ist. Hierzu zählen Schäden an „kleinen“ Einrichtungsgegenständen wir Gläsern, Besteck und Handtüchern genauso wie an „großen“ Einrichtungsgegenständen wir Betten, Fernsehern, Schränken etc. und Schäden an Gebäudeteilen (z.B. ein verdrehter Fenstergriff oder ein schwarzer Handabdruck an der Wand im Monteurzimmer). Der von innen steckengelassene Schlüssel in der Haustür der Monteurwohnung führt zu einem Schaden, da das Schloss aufgemacht werden muss, und ist deshalb ebenfalls ein Schadensfall. 

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Schaden in meiner Monteurwohnung entdecke?

Erst einmal Fotos machen!

Als allererstes machen Sie bitte immer Fotos! Auch wenn die Gäste in Ihrem Monteurzimmer supernett und noch vor Ort und Sie sich sicher sind, dass Sie eine Regelung finden – machen Sie Fotos. IMMER! Denn Sie wissen nicht, ob „Ihre“ Monteure Schäden über die Firma abwickeln. Und wenn das Bett erst einmal repariert, die kaputte Kaffeemaschine schon ausgetauscht und der Kaffeefleck auf der Couch Ihres Monteurzimmers schon entfernt ist, haben Sie ohne Fotos keinen Beleg mehr! 

Dann mit den Gästen im Monteurzimmer sprechen 

Wenn die Gäste in Ihrer Monteurwohnung oder Ihrem Monteurzimmer noch vor Ort sind, dann können Sie sie gerne persönlich ansprechen. Monteure, die bereits abgereist sind, können Sie anrufen. Viele Monteure kommen dann bar für den Schaden auf oder überweisen Ihnen den Betrag und das Thema ist erledigt. Wichtig: Bitte setzen Sie sich mit den Gästen auch dann in Verbindung, wenn Sie noch nicht wissen, wie hoch die Erstattung für den Schaden in dem Monteurzimmer sein wird! Zeigen Sie den Schaden immer zeitnah an! 

Was tun, wenn ich nichts erreiche?

Dafür kann es verschiedene Gründe geben – Sie erreichen die Gäste der Monteurunterkunft nach der Abreise nicht, es gibt Sprachprobleme oder der Schaden im Monteurzimmer wird nicht als solcher akzeptiert („Der schwarze Handabdruck im Flur war schon, als wir ankamen“). 
Dann rufen Sie uns an! Wenn wir bei den Gästen Ihres Monteurzimmers nichts erreichen, wenden wir uns an die Firma. In der Regel setzen wir eine Erstattung durch. Dazu benötigen wir dann selbstverständlich die eingangs erwähnten Fotos sowie eine Kostenaufstellung und bei eventuellen Neuanschaffungen die Quittungen.

Keine Sorgen – Schäden in Monteurzimmern sind die Ausnahme

Machen Sie sich aber keine Sorgen: Schäden in Monteurzimmern oder Monteurwohnungen sind die Ausnahme und nicht die Regel! Und sollte tatsächlich ein Schaden eintreten, so helfen wir Ihnen gerne weiter!