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Leerstehender Wohnraum – und nun?

7.3.2023
Sie haben eine Wohnung, die Sie nicht selbst nutzen, und Ihr Festmieter hat gekündigt? Oder Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist aus der Wohnung, die Sie zur Verfügung gestellt hatten, ausgezogen?

In manchen Fällen ist es ganz einfach: Sie entscheiden sich für eine weitere Festvermietung. Aber es gibt auch viele Gründe um über eine Alternative nachzudenken:

Vielleicht waren Sie mit dem Festmieter nicht ganz glücklich?

Es muss nicht unbedingt der Härtefall des Mietnomadentums aufgetreten sein, um vor einem neuen Dauermietvertrag zurückzuschrecken: Mieter, die es mit den Zahlungen nicht so genau nehmen, bei der Hausordnung plötzlich nicht mehr lesen können, Flurputzen für ein Überbleibsel aus dem letzten Jahrhundert halten oder partyfreudige bzw. einfach von Natur aus laute Mieter haben schon diversen Vermietern den letzten Nerv geraubt. 

Vielleicht wird die Wohnung ja kurzfristig wieder benötigt?

Vielleicht ist es auch wirklich Ihre Tochter oder Ihr Sohn, die/ der auszieht. Sie lassen Ihr Kind mit einen lachenden und einem weinenden Auge gehen. Im Hinterkopf ist der Gedanke „Naaa, ob das mal so gutgeht?“ Von daher möchten Sie nicht fest vermieten, weil Ihre Tochter oder Ihr Sohn die Wohnung ja vielleicht doch noch einmal benötigt…

Eventuell sind auch Ihre Eltern allmählich gebrechlicher und Sie möchten Ihnen die Möglichkeit geben in den nächsten Jahren in eine Wohnung in Ihrem Haus zu ziehen. Wie bereits erwähnt: Es gibt viele Gründe um über eine Alternative zur Festvermietung nachzudenken.

Aber welche Möglichkeiten gibt es?

Leerstand ist keine Option – bei einer Kapitalanlage sowieso nicht und auch bei einer Wohnung im eigenbewohnten Haus laufen die Betriebskosten weiter. Und das tut dem Geldbeutel weh. Und dem Herzen auch: So eine schöne Wohnung und keiner nutzt sie.

Das möblierte Vermieten über einen längeren Zeitraum ist bei den oben aufgeführten Beispielen ebenfalls nicht die richtige Lösung. Sie würden zwar kein unbegrenztes Mietverhältnis eingehen, aber ein durchaus längeres, was nicht gewollt ist.

In den Focus rückt so die möblierte Kurzzeitvermietung an Monteure und ggfs. Privatgäste. Mit dieser Idee können Sie Ihre Vorstellungen abdecken: Sie gehen keinen festen Mietvertrag ein und können beispielsweise Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn schnell wieder eine Wohnung anbieten, falls es mit der WG doch nicht geklappt hat. Wenn ihre Gäste laut sind, können Sie (bzw. bei einem Vertrag mit uns: Wir!) sofort etwas dagegen unternehmen. Und die Einnahmen sind häufig höher als die aus einer Festvermietung.

Wäre das nicht eine Idee? Wir helfen Ihnen gerne dabei, sie für Ihre Wohnung weiterzuentwickeln. Rufen Sie uns doch einfach an: 02323 13353.