Kein Beherberungsverbot für Monteure
Um es direkt auf den Punkt zu bringen: Unterkünfte dürfen momentan nicht zu touristischen Zwecken vermietet werden. Damit fällt aktuell die größte Zielgruppe für viele Anbieter weg. Aber es bleibt dabei: Für Monteure, die ein Zimmer in der Nähe ihrer Baustelle mieten wollen, gibt es kein Beherbergungsverbot. Die Verbote, die es gab, wurden (mit Ausnahme der Regelung in Hamburg) allesamt nach erfolgreichen Klagen von Gerichten wieder kassiert. Die Begründung liegt auf der Hand: Monteure sind keine Personen, die privat verreisen und ein Hotel benötigen. Weil sie zum Beispiel eine Messe besuchen wollen und dort mit vielen Menschen in Kontakt kommen. Monteure reisen, weil ihr Job es verlangt. Während sie arbeiten, treffen sie nur eine begrenzten Anzahl von Personen.