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Darf ich meine Zimmer in Zeiten von Corona überhaupt an Monteure vermieten?

8.4.2021
Gute Frage! Nicht nur in den Köpfen von Vermietern herrscht großes Durcheinander. Wer kann noch von sich behaupten, den Corona-Durchblick zu haben? Ständig gibt es neue Regeln und Verordnungen. Wir bringen Licht ins Dunkel...

Kein Beherberungsverbot für Monteure

Um es direkt auf den Punkt zu bringen: Unterkünfte dürfen momentan nicht zu touristischen Zwecken vermietet werden. Damit fällt aktuell die größte Zielgruppe für viele Anbieter weg. Aber es bleibt dabei: Für Monteure, die ein Zimmer in der Nähe ihrer Baustelle mieten wollen, gibt es kein Beherbergungsverbot. Die Verbote, die es gab, wurden (mit Ausnahme der Regelung in Hamburg) allesamt nach erfolgreichen Klagen von Gerichten wieder kassiert. Die Begründung liegt auf der Hand: Monteure sind keine Personen, die privat verreisen und ein Hotel benötigen. Weil sie zum Beispiel eine Messe besuchen wollen und dort mit vielen Menschen in Kontakt kommen. Monteure reisen, weil ihr Job es verlangt. Während sie arbeiten, treffen sie nur eine begrenzten Anzahl von Personen.

Beachten Sie die Hygiene-Regeln!

Corona stellt aber auch Vermieter von Monteurzimmer vor besondere Herausforderungen: Sie müssen in ihren Unterkünften die hinlänglich bekannten Hygiene-Regeln umsetzen. Bereiten Sie also alles coronakonform vor, um etwaigen Beanstandungen von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen. Beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

  1. Vor der Anreise: Versuchen Sie Kontakte zu vermeiden, die nicht unbedingt nötig sind. Klären Sie Organisatorisches also per Mail oder Telefon. Deponieren Sie den Schlüssel irgendwo, statt ihn persönlich zu überreichen.
  2. Die Vorbereitung der Zimmer: Sorgen Sie dafür, dass die Meiter ausreichend Abstand halten können, vor allen Dingen im Essbereich und in den Schlafräumen. Die Betten sollten also mindestens anderthalb Meter auseinanderstehen.
  3. Hygiene-Maßnahmen: Putzen Sie Ihre Unterkunft regelmäßig. Das dient letztlich auch Ihrem eigenen Schutz. Stellen Sie Ihren Mietern Hygieneartikel wie Seife, Desinfektionsmittel sowie ausreichend Papiertücher und Handtücher zur Verfügung. Die Handtücher sollten unterschiedliche Farben haben, sodass jeder Mieter sein Handtuch nicht mit dem der anderen verwechseln kann.
  4. Mund-Nasen-Bedeckung: Sie sollten die Mieter (etwa in der Hausordnung) auf die Maskenpflicht hinweisen und können Mund-Nasen-Bedeckungen (kostenlos oder gegen eine Gebühr) anbieten.

Auf Wunsch formulieren wir für Sie gerne eine Corona-Hausordnung, die Sie in Ihren Zimmern aufhängen können.

Sind noch Fragen offen, etwa zu der aktuellen Situation in ihrem Bundesland, fragen Sie uns. Wir sind täglich persönlich für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter!