Und tatsächlich ist dies in manchen Bundesländern Deutschlands seit einigen Jahren Gesetz – bewohnbare Wohnungen und Häuser müssen entweder selbst genutzt, innerhalb der Familie vermietet oder über den Wohnungsmarkt zu Miete angeboten werden. Andernfalls drohen den Eigentümern hohe Bussgelder und im drastischen Fall die Zwangsvermietung durch die jeweils zuständige Behörde. Die Kosten hierfür werden an den Vermieter weitergegeben.
Neuvermietung behördlich angeordnet
Auch die Vermietung kann ohne Beteiligung des Vermieters erfolgen. Das hört sich an wie ein schlechter Film? Es ist jedoch leider Realität. Im Jahr 2013 wurde das Hamburger Wohnraumschutzgesetz verschärft: So können seitdem langfristig ungenutzte Wohnungen durch einen vom Bezirksamt beauftragten Treuhänder saniert und zwangsvermietet werden – und zwar komplett ohne Zustimmung des jeweiligen Eigentümers.
Angespannte Wohnungssituation in zahlreichen Großstädten
Mit diesen sehr drastischen Massnahmen soll der angespannten Wohnungssituation in den Ballungsräumen Deutschlands entgegengewirkt werden. Die Regelung ist Ländersache und in jedem Bundesland unterschiedlich. Jedoch ist Vorsicht geboten, insbesondere in den Großstädten Deutschlands.
Aber was ist der Grund, warum Immobilien leer stehen? Nun, es sind sicherlich vielfältige Gründe: Von der ungeregelten Erbnachfolge über Sanierungsstau aus Kostengründen bis dazu, dass viele Vermieter aufgrund der sehr mieterfreundlichen Gesetzeslage in Deutschland schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht haben und daher bei Neuvermietungen vorsichtig sind.