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Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter: Die Heiztemperatur in der Mietwohnung

21.2.2023
Mollige Wärme, eine schöne Beleuchtung - so stellen wir uns ein gemütliches Zuhause – vor allem in den Wintermonaten - vor. In den jetzigen Zeiten von Gasknappheit und der Verdoppelung und mittlerweile Verdreifachung der Energiepreise scheint es jedoch auch angemessen, das eine oder andere Mal mit der dicken Decke auf der Couch zu sitzen und die Temperatur lieber um ein paar Grad abzusenken. Im eigenen Zuhause geht das, aber in der vermieteten Wohnung? Kann ich das meinen Mietern in ihrem Zuhause auf Zeit eigentlich zumuten?

Lichter aus, Heizung runter?

Die Bundesregierung hat dazu aufgerufen und das Kabinett hat den Weg bereits für eine umfassende Energiesparkampagne geebnet, wie in und an öffentlichen Gebäuden und Plätzen Energie eingespart werden kann.

Öffentliche Gebäude sollen ab September 2022 in der Regel nur noch bis zu maximal 19 Grad beheizt werden. Bislang lag die Mindesttemperatur bei 20 Grad. Des Weiteren sollen in Geschäften, in Schaufenstern und an Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beleuchtung zwischen 22.00 – 6.00 Uhr komplett ausgeschaltet werden, wenn sie aus rein ästhetischen und nicht aus Gründen der Sicherheit beleuchtet werden. Diese Maßnahmen gelten nun erst einmal für sechs Monate. 

Einschränkungen auch für Privatleute

Auch auf Privathaushalte kommen Einschränkungen zu: Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Konkrete Maßnahmen sollen folgen.

Was bedeutet das für Vermieter?

Bislang war im Mietvertrag bzw. im Zusatz «Richtig heizen und lüften» geregelt, dass die jeweiligen Mieter sich verpflichten, die Wohnung jederzeit gut zu heizen und zu lüften. Gut heizen bedeutete: Zwischen 20 bis 22 Grad. Das war nämlich auch die Mindesttemperatur, die der Vermieter über die Heizanlage tagsüber bereitstellen musste. Ansonsten konnte der Mieter mit Mietminderung um bis zu 5 % bzw. bis zu 20 % im Winter drohen. Aus dieser Rechtsprechung haben sich gewisse Mindestwerte eines zeitgemäßen Wohnstandards herausgebildet. 

Und heute? Kann ich als Vermieter unter dem Aspekt der Gasknappheit die Heizung einfach weiter herunterdrehen? Und ganz ehrlich: Welcher Mieter, ob lang- oder kurzfristig, möchte abends in eine kalte Wohnung zurückkehren nach einem langen Tag auf der Baustelle oder der Messe?

Im Moment gelten am Tag folgende Werte:

  • Wohn- und Büroräume – (auch Bad und Küche) – sollten von 6 bis 23 Uhr mindestens 20 Grad aufweisen. 
  • Sonstige Nebenräume sollten mindestens 18 Grad aufweisen.

Für die Nacht wird es komplizierter. Zwischen 24.00 und 6.00 Uhr kann die Temperatur auf 16-17 Grad abgesenkt werden (Urteil des Amtsgerichtes Bonn vom 26.1.2021, Az. 206 C 18/19). Ca. 90 % aller Menschen in Deutschland schlafen um diese Zeit und benötigen kein warmes Wohnzimmer mehr. 

Die Warmwassertemperatur in Wohnungen musste bislang 40 Grad (am besten ohne zeitlichen Vorlauf) erreichen und so durften Vermieter die Warmwassertemperatur in den Nachtstunden nicht absenken. Auch hierüber und über die Notwendigkeit wird derzeit heiß diskutiert.

Und selbst angenommen, die Mieter würden mit zwei Grad Heiztemperatur weniger gut zurechtkommen, so brauchen auch Vermieter hier Rechtssicherheit. Derzeit ist die Bundesregierung dabei, mit einer neuen Regelung sicherzustellen, dass bei extremen Gasengpässen die Mindesttemperatur in Innenräumen unterschritten werden darf. Hieraus dürfen seitens der Mieter auch keine Mietkürzungen vorgenommen werden. Diese werden ja auch nicht nur in Mietwohnungen, sondern in sämtlichen Wohnungen und Häusern Deutschlands gesenkt.

Es ist gut möglich, dass die Regierung in der derzeitigen Krise eine Absenkung der Mindesttemperatur im Wohnbereich anordnet. In diesem Fall dürften aufgrund von höherer Gewalt Gewährleistungsrechte weitgehend ausgeschlossen sein. Und in jedem Fall sollten die Mieter informiert werden, bevor die Heizung heruntergedreht wird. Gute Kommunikation ist alles, einfach mal machen wäre der komplett falsche Ansatz.

Und während wir dann alle mit dicker Decke auf der Couch sitzen, können wir im Fernsehen beobachten, wie Katar die Fussballstadien auf 25 Grad herunterkühlt. Eine verrückte Welt:-)

Wir halten Sie und uns auf dem Laufenden.

Ihr Team von Zimmer im Revier