Lichter aus, Heizung runter?
Die Bundesregierung hat dazu aufgerufen und das Kabinett hat den Weg bereits für eine umfassende Energiesparkampagne geebnet, wie in und an öffentlichen Gebäuden und Plätzen Energie eingespart werden kann.
Öffentliche Gebäude sollen ab September 2022 in der Regel nur noch bis zu maximal 19 Grad beheizt werden. Bislang lag die Mindesttemperatur bei 20 Grad. Des Weiteren sollen in Geschäften, in Schaufenstern und an Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beleuchtung zwischen 22.00 – 6.00 Uhr komplett ausgeschaltet werden, wenn sie aus rein ästhetischen und nicht aus Gründen der Sicherheit beleuchtet werden. Diese Maßnahmen gelten nun erst einmal für sechs Monate.
Einschränkungen auch für Privatleute
Auch auf Privathaushalte kommen Einschränkungen zu: Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Konkrete Maßnahmen sollen folgen.
Was bedeutet das für Vermieter?
Bislang war im Mietvertrag bzw. im Zusatz «Richtig heizen und lüften» geregelt, dass die jeweiligen Mieter sich verpflichten, die Wohnung jederzeit gut zu heizen und zu lüften. Gut heizen bedeutete: Zwischen 20 bis 22 Grad. Das war nämlich auch die Mindesttemperatur, die der Vermieter über die Heizanlage tagsüber bereitstellen musste. Ansonsten konnte der Mieter mit Mietminderung um bis zu 5 % bzw. bis zu 20 % im Winter drohen. Aus dieser Rechtsprechung haben sich gewisse Mindestwerte eines zeitgemäßen Wohnstandards herausgebildet.