Was ist ein Schadensfall?
Sie haben ein Monteurzimmer, eine Monteurwohnung oder eine Ferienwohnung gebucht. Diese Unterkünfte sind voll möbliert, verfügen über einen Küchenbereich, sind oft liebevoll mit Dekorationsgegenständen ausgestattet und Handtücher und Bettwäsche werden Ihnen als Monteur oder Privatgast auch zur Verfügung gestellt.
Ein Schaden ist dann entstanden, wenn irgendetwas hiervon, also von dem Besitz des Vermieters des Monteurzimmers, kaputtgegangen ist oder beschädigt oder unbrauchbar wurde. Da gibt es viele Möglichkeiten: Die schon erwähnte Kaffeekanne, der Tisch, der beim Gemüseschneiden „mitgeschnitten“ wurde, auch verdreckte Wände (durch schmutzige Hände) oder nicht mehr zu reinigende Bettwäsche durch Kaffeeflecken etc. etc.
Was tue ich, wenn ich einen Schaden in meinem angemieteten Monteurzimmer verursacht habe?
Bleiben wir bei der Kaffeekanne: Auf KEINEN FALL zusammenpuzzeln und die Kanne einfach in die Kaffeemaschine stellen, wenn Sie das Monteurzimmer verlassen! Da wäre der Besitzer der Monteurunterkunft zu Recht mehr als erbost. Seien Sie ehrlich und sprechen ihn an. Niemand unterstellt Ihnen böse Absicht – Dinge gehen nun mal kaputt.
Der Vermieter des Monteurzimmers wird Ihnen dann sagen, wie hoch der Schaden ist. Sie können die Schadenssummer bei ihm begleichen und fertig 😊.