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Rauchen im Monteurzimmer: Wann ist es gestattet und wann nicht?

1.8.2023
Für manche Gäste ist es ein Genuss, für die meisten jedoch die Pest: Das Rauchen. Das schließt natürlich das Rauchen in einem Monteurzimmer oder in einer Monteurwohnung ein.

„Früher“ war alles anders

„Früher“ wurde eigentlich immer und überall und ohne Rücksicht auf Nichtraucher und Kinder geraucht – so der Eindruck, wenn man sich Filme aus den sechziger/ siebziger Jahren (oder auch Fotos aus dieser Zeit im Familienalbum) anschaut: Rauchnebelschwaden durchziehen alles. Das hat sich seitdem zur Freude der rasant gestiegenen Zahl der Nichtraucher und zum Wohl unser aller Gesundheit stark geändert. Für die Raucher unter den Gästen unserer Monteurzimmer stellt sich die Frage: Woher weiß ich ob ich in meinem Monteurzimmer rauchen darf oder nicht?

Die Regelungen heute

Seit September 2007 gilt deutschlandweit das Nichtraucherschutzgesetz, das den Gefahren des Passivrauchens entgegen wirkt und ein Rauchverbot im öffentlichen Personenverkehr und in öffentlichen Einrichtungen sowie ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige beinhaltet. Darüber hinaus haben die Länder eigene Regelungen getroffen, die z.T. unterschiedlich sind. Sie betreffen beispielsweise den Gastronomiebereich. Was gilt nun aber im Hotel oder in einer Monteurunterkunft oder Ferienwohnung?

Rauchen in einem Monteurzimmer oder in einer Monteurunterkunft

Wie für Hotelzimmer, Pensionen oder Ferienwohnungen gilt auch für Monteurzimmer und Monteurwohnungen, dass weder der Bund noch die Länder Einfluss auf die „Rauchgestaltung“ haben. Es ist den Betreibern bzw. den Vermietern der Unterkünfte überlassen, ihre Zimmer oder Wohnungen als Raucher- oder Nichtraucherzimmer zu vermieten.

Das erkennen Sie schon vor der Buchung an der jeweiligen Beschreibung der Unterkunft in textlicher Form („Monteurzimmer für Nichtraucher“, „Monteurwohnung, Rauchen gestattet“ etc.) oder als Nichtraucher-Icon (durchgestrichene Zigarette). Manche Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen bieten auch an, dass zwar nicht in der Unterkunft, wohl aber auf dem Balkon oder in einem Teil des Gartens geraucht werden darf. Oder dass das Rauchen zwar nicht in den Schlafräumen der Monteurwohnung, aber in der Küche bei offenem Fenster gestattet ist. Lesen Sie die Angebote gut durch oder fragen Sie bei Unsicherheiten nach!

Rauchen in einer Nichtraucherwohnung? Besser nicht!

Natürlich gibt es leider auch immer wieder Gäste, die zwar genau wissen, dass ihr gebuchtes Monteurzimmer ein Nichtraucherbereich ist, sich aber einfach darüber hinwegsetzen. Das ist nicht nur ein sehr unschönes Verhalten – es kann auch teuer werden. Denn Sie haben ein Nichtraucherappartement gebucht und müssen, wie bei Schäden, die durch Sie verursacht wurden, für die Beseitigung der durch Ihr Nikotin entstandenen Verunreinigungen aufkommen. Das können die Kosten für das Waschen der gesamten Textilien (z.B. Gardinen) sein, der Einsatz eines Ozongeräts, bei langen Aufenthalten auch eine Renovierung. Denn Nikotin zieht in die Tapeten und Oberflächen des Monteurzimmers ein. Das kann teuer werden. Davon abgesehen, haben die Vermieter eines Nichtraucher-Monteurzimmers auch das Recht, Ihren Aufenthalt nach einer fruchtlosen Ermahnung zu beenden. 

Fragen Sie bei uns nach, wenn Sie Raucher sind und ein Monteurzimmer suchen, in dem das Rauchen kein Problem ist. Es gibt nach wie vor Vermieter, die auch Monteurwohnungen für Raucher oder mit Raucherbereichen zur Verfügung stellen. Das verschönert Ihren Aufenthalt in dem Monteurzimmer und spart eine Menge Ärger und Geld!