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Was sind eigentlich Werbungskosten?

21.5.2021
Sind Werbungskosten relevant als Vermieter eines Monteurzimmers? Und was ist das eigentlich? Sind sie gut oder schlecht?

Wenn Sie Ihre Monteurzimmer mit unserer Hilfe lukrativ vermieten, freut sich nicht nur Ihr Portemonnaie – sondern auch das des Finanzamts. Sie können die Steuerlast aber erheblich senken, wenn Sie Gebrauch von den sogenannten Werbungskosten machen, damit am Ende des Tages der Großteil der Mieteinnahmen in Ihrem Portemonnaie verbleibt.

Was sind überhaupt Werbungskosten?

Der Begriff Werbungskosten ist etwas irreführend, da er suggeriert, dass damit (nur) Kosten gemeint sind, die für Anzeigen und Marketing anfallen. Das ist aber definitiv nicht der Fall. Jeder, der in Deutschland einen Überschuss erwirtschaftet, kann Werbungskosten geltend machen. Das gilt für jede Privatperson und erst recht für alle Unternehmer, egal in welcher Gesellschaftsform sie unternehmerisch tätig sind. Und natürlich auch für Vermieter von Monteurzimmern. Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben, die für den Erwerb und den Erhalt der Einkünfte getätigt werden. Die Summe dieser Werbungskosten wird dann vom Nettoverdienst abgezogen, was dann im Endeffekt bedeutet, dass Sie – weniger Steuern zahlen müssen.

Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Zuordnung von Werbungskosten?

Als Werbungskosten akzeptiert das Finanzamt, wie wir gesehen haben, alle Kosten, die Sie tätigen müssen, um dafür zu sorgen, dass Sie weiterhin Einnahmen erzielen können – aber nur diese.  
In vielen Fällen herrscht absolute Klarheit bezüglich des Verwendungszwecks: Ein Maler muss sich einen Pinsel kaufen, ein Architekt braucht Stifte, Zirkel und Lineal. So weit ist alles klar. Aber was ist, wenn Sie sich als Vermieter einen schicken Anzug  kaufen für den Erstkontakt mit Ihren Mietern – und diesen Anzug dann auch tragen bei der Erstkommunion Ihrer Kinder? Ist der Anzug dann eine berufliche Anschaffung oder eine private? Laut § 12 EStG gilt leider: Im Zweifel, also in Fällen der gemischten Nutzung, werden die Posten in der Regel als private Anschaffung betrachtet.

Was sind vorweggenommene Ausgaben?

Aber es gibt auch gute Nachrichten für Vermieter: Sie können Ausgaben wie etwa für den Erwerb oder die Renovierung eines Monteurzimmers drei Jahre rückwirkend geltend machen. Das gilt sogar dann, wenn jahrelang überhaupt keine Mieteinnahmen erzielt werden. Entscheidend ist, dass in dem Moment, in dem die Kosten anfallen, die Absicht vorliegt, diese im Sinne von Erwerb und Erhalt der Einkünfte zu begleichen. Deshalb sollten Sie immer alle Belege aufbewahren und alles, was Sie ausgeben, sorgfältig dokumentieren. Wenn etwa Fahrtkosten anfallen, notieren Sie sich nicht nur die Kilometerzahl, sondern auch Anlass und Datum der Fahrt.

Welche Posten können Vermieter von Monteurzimmern absetzen?

Und jetzt kommen wir zu dem Punkt, der Sie als Vermieter vermutlich am meisten interessiert: Was kann ich alles als Werbungskosten absetzen? 
Zunächst einmal die Immobilie selbst, wenn diese höchstens drei Jahre vor der entsprechenden Einkommensteuererklärung erworben wurde. Bei Beträgen über 410 € schreibt das Finanzamt den jeweiligen Posten über einen längeren Zeitraum ab, bei Immobilien kann sich dieser Zeitraum sogar über 50 Jahre erstrecken. In jedem Jahr werden also 2% des Kaufpreises von Ihrem Nettoverdienst abgezogen. Und denken Sie dran: das gilt auch (bis zu drei Jahre) rückwirkend! 
Entscheidend ist, dass Sie einen Bezug zum Erwerb und Erhalt Ihrer Mieteinnahmen herstellen können und alles lückenlos dokumentieren – jeder Beleg ist bares Geld wert! Die zur Verfügung gestellten Informationen sind ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.