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Welche Steuern muss ich als Vermieter beachten?

5.5.2021
Nirgends auf der Welt gibt es so viele verschiedene Brotsorten wie in Deutschland - und so viele verschiedene Steuern. Etwa zwei Drittel aller Bücher auf der Welt, die von Steuern handeln, sind in deutscher Sprache verfasst. Steuern in Deutschland zu zahlen ist kein Vorgang, der seinerseits vergnügungssteuerpflichtig wäre...aber mit ein paar grundlegenden Infos findet man sich auch hierzulande gut zurecht.

Wie müssen Einnahmen durch Monteurzimmer versteuert werden?

Alle Personen, die durch Vermietung oder Verpachtung Einnahmen erzielen, müssen diese Einnahmen im Rahmen ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt angeben. Die Gäste bekommen eine Quittung, die gesammelten Quittungen bekommt das Finanzamt oder der Steuerberater. 
Für alle Vermieter, die im vorhergehenden Jahr durch ihre Monteurzimmer nicht mehr als 22.000 € eingenommen haben und für das aktuelle Jahr auch nicht mehr als 50.000 € Mieteinnahmen erwarten, ist das Thema Steuern damit schon erledigt. 
Praxis-Tipp: Bis Ende 2019 lag die Höchstgrenze für Kleinunternehmer noch bei 17.500 Euro. Doch durch das dritte Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Höchstgrenze auf 22.000 Euro angehoben. Das bedeutet: Lag Ihr Umsatz 2019 nicht über 22.000 Euro, profitieren Sie 2020 von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.  
Wer -je nach Perspektive - das Pech oder Glück hat, mehr zu verdienen, sollte weiterlesen...und sich mit dem Begriff Umsatzsteuer beschäftigen. 

Was bedeutet Umsatzsteuer? Und was bedeutet das für die Vermieter?  

Die Umsatzsteuer gibt es schon ewig. Sie hat sich seit dem Mittelalter aus dem Zollwesen entwickelt und ist heute eine Steuer, die auf alle möglichen Konsumausgaben erhoben wird. Für die meisten Produkte fällt eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% an. Wer also zum Beispiel T-Shirts verkauft und damit im Monat 10.000 € einnimmt, muss Umsatzsteuer in Höhe von 1.900 € entrichten. 
Für den Bereich kurzfristige Vermietung, in den auch Ihr Monteurzimmer fällt, beträgt die Umsatzsteuer allerdings nur 7 %. Diese Umsatzsteuer muss auch auf Rechnungen, die Sie Ihren Gästen zukommen lassen, ausgewiesen werden. Und Sie müssen eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, die je nach Höhe Ihrer Einkünfte quartalsweise oder monatlich zu erfolgen hat. Mit dieser Anmeldung müssen Sie alle Einnahmen angeben, die Sie im entsprechenden Zeitraum durch Ihr Monteurzimmer erzielt haben. 
Wie krieg ich jetzt mein Geld zurück? 
Sie dürfen den Einnahmen natürlich auch alle Ausgaben entgegenstellen, die im Zusammenhang mit der Vermietung Ihres Monteurzimmers angefallen sind. Versteuern müssen Sie am Ende nur den Gewinn, nicht den Umsatz, auch wenn sich die Umsatzsteuervorauszahlung natürlich erst mal auf die Umsatzsteuer bezieht. Also sammeln Sie fleißig alle Rechnungen! Die Rechnungen, die Sie für beispielsweise handwerkliche Dienstleistungen zahlen, können Sie vom letztlich zu versteuerndem Gewinn abziehen. 
Zusätzlich können Sie die darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge von Ihrer eigenen Vorsteuer abziehen, da Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Beispiel: Wenn Sie in einem Monat 3000 € durch Mieten eingenommen und Handwerksrechnungen bekommen haben, für die Sie insgesamt 500 € Mehrwertsteuer gezahlt haben, müssen Sie nur 70 € Umsatzsteuer entrichten (570 € sind 19% von 3000, abzüglich 500 € ergibt 70€). Diesen Betrag müssen Sie bis zum 10. des Folgemonats an das zuständige Finanzamt überweisen. Für die Umsatzsteuervoranmeldung gibt es gute Softwarelösungen von Lexware und anderen Anbietern. Einfacher ist es natürlich, Sie übergeben einfach alle Daten Ihrem Steuerberater. 
Hier noch einmal ganz einfach erklärt: Was heißt Umsatzsteuer, und was heißt Vorsteuer?  

Was heißt jetzt noch Gewerbeanzeigepflicht und Gewerbesteuer?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss es in seiner Gemeinde anmelden. Das dauert beim zuständigen Bürgeramt in der Regel nur fünf Minuten (ist ein einseitiges Formular) und kostet einmalig 20 €. 
ABER: Handelt es sich bei der Vermietung einer Monteurunterkunft um eine Vermietung im Bereich der privaten Vermögensverwaltung, ist laut § 14 Abgabenordnung (AO) nicht von einer gewerblichen Tätigkeit die Rede. Sprich nicht jeder, der eine Monteurwohnung besitzt, hat auch ein Gewerbe. 
Die Gewerbesteuer ist jetzt eine zusätzlich zur Umsatzsteuer zu entrichtende Steuer. Die Höhe dieser Steuer hängt ab von Ihren Einnahmen und auch von dem Standort Ihres Monteurzimmers, da die verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze haben. Das klingt kompliziert und teuer...aber hier kommt die gute Nachricht: Wenn Sie Ihr Monteurzimmer einfach deswegen vermieten, um es zu erhalten und die Kosten zu decken, entfällt die Gewerbesteuer für Sie. Erst dann, wenn Sie die Vermietung gewerblich betreiben und pro Jahr einen Gewinn (nicht Umsatz, sondern Gewinn!) von mehr als 24.500 € erzielen, müssen Sie das Wort Gewerbesteuer in Ihren Wortschatz aufnehmen.