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Die Bettensteuer in Dortmund gilt ab 01. April auch für Monteure und andere beruflich Reisende.

4.4.2023
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Ausweitung der sogenannten „Bettensteuer“ zum 01. April 2023 auf beruflich Reisende wie z.B. Monteure beschlossen. Bislang musste der Beherbergungszuschlag von 7,5 % des Brutto-Übernachtungspreises nur von Privatgästen, die Ferienwohnungen, Appartements, Monteurzimmer, Monteurwohnungen, Pensionen oder Hotels gebucht hatten, entrichtet werden.

Was ist eigentlich die Bettensteuer?

Zum 01. Januar 2010 wurde der Mehrwertsteuersatz für Monteurzimmer und alle anderen Herbergen und Beherbergungsleistungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes von 19 % auf 7 % gesenkt. Das bedeutete Steuerausfälle für Städte und Kommunen.

Die Stadt Köln „erfand“ die Bettensteuer um hier Abhilfe zu schaffen als Kulturförderabgabe, die der Kultur und dem Tourismus zukommen sollte. Allerdings fließen die Gelder in den allgemeinen Stadthaushalt.

Viele andere Städte und Kommunen zogen deutschlandweit mit der Abgabe für Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Monteurzimmer nach. 

Es gibt keine einheitliche Regelung für die Bettensteuer

Für die Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder auch Beherbergungsabgabe für Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Monteurzimmer und Monteurwohnungen gibt es deutschlandweit keine einheitliche Regelung. Manche Städte berechnen einen Tagespreis, manche einen Prozentsatz auf den Gesamtübernachtungspreis der Buchung, wobei sowohl der Tagespreis als auch die prozentuale Berechnung für die Übernachtungen in einem Monteurzimmer, einer Monteurwohnung oder einem Hotel bzw. einer Pension ebenfalls nicht einheitlich festgelegt sind.

Bis auf die Stadt Leipzig hatten sie allerdings eins gemein: Die Steuerpflicht galt nur für Privatgäste. 

Gäste, die die Unterkünfte als beruflich Reisende benötigten (also Monteure und andere Gäste aus dem beruflichen Sektor) mussten das sogenannte „Bettensteuerformular“ von ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen (bzw. als Selbstständiger selber ausfüllen) und waren damit von der Abgabe für ihr Monteurzimmer befreit.

Das gilt in Dortmund ab dem 01. April 2023 nicht mehr. Die Bettensteuer in Höhe von 7,5 % des Übernachtungspreises (brutto) muss nun auch von Firmen, Monteuren und anderen beruflich Reisenden gezahlt werden. 

Bitte denken Sie bei Ihrer Buchung eines Monteurzimmers in Dortmund an diese Änderung. Bei Fragen sind wir selbstverständlich gerne für Sie da!