Was ist eigentlich die Bettensteuer?
Zum 01. Januar 2010 wurde der Mehrwertsteuersatz für Monteurzimmer und alle anderen Herbergen und Beherbergungsleistungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes von 19 % auf 7 % gesenkt. Das bedeutete Steuerausfälle für Städte und Kommunen.
Die Stadt Köln „erfand“ die Bettensteuer um hier Abhilfe zu schaffen als Kulturförderabgabe, die der Kultur und dem Tourismus zukommen sollte. Allerdings fließen die Gelder in den allgemeinen Stadthaushalt.
Viele andere Städte und Kommunen zogen deutschlandweit mit der Abgabe für Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Monteurzimmer nach.
Es gibt keine einheitliche Regelung für die Bettensteuer
Für die Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder auch Beherbergungsabgabe für Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Monteurzimmer und Monteurwohnungen gibt es deutschlandweit keine einheitliche Regelung. Manche Städte berechnen einen Tagespreis, manche einen Prozentsatz auf den Gesamtübernachtungspreis der Buchung, wobei sowohl der Tagespreis als auch die prozentuale Berechnung für die Übernachtungen in einem Monteurzimmer, einer Monteurwohnung oder einem Hotel bzw. einer Pension ebenfalls nicht einheitlich festgelegt sind.