Der Rat der Stadt Dortmund hat die Ausweitung der sogenannten „Bettensteuer“ zum 01. April 2023 auf beruflich Reisende wie z.B. Monteure beschlossen. Bislang musste der Beherbergungszuschlag von 7,5 % des Brutto-Übernachtungspreises nur von Privatgästen, die Ferienwohnungen, Appartements, Monteurzimmer, Monteurwohnungen, Pensionen oder Hotels gebucht hatten, entrichtet werden.