Die Stadt Essen im Ruhrgebiet führt ab dem 01. August 2025 eine Bettensteuer ein – sie gilt auch für Monteurzimmer
Ab dem 01. August 2025 führt die Stadt Essen eine Bettensteuer von 5 Prozent des Übernachtungspreises ein.
Sie muss zusätzlich zu den Übernachtungskosten gezahlt werden und gilt für alle privat und beruflich Reisende, die in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Monteurwohnungen und Monteurzimmern übernachten.
Die Steuer ist auf einen Höchstsatz von 9 Euro pro Tag begrenzt. Ausnahmen gibt es nur für „Klassen-, Schul- und Berufskollegfahrten oder Aufenthalte zu nachweisbarem außerschulischem, jugendförderndem Zweck von Personen bis 27 Jahre. Dies gilt auch für deren Begleitpersonen“