Fall 1: Was machen Sie mit Ihrem Monteurzimmer, wenn es zu Verzögerungen kommt?
Auf der Baustelle fehlt Material und kann erst in ein paar Tagen geliefert werden. Oder die Gewerke vor Ihnen brauchen noch etwas Zeit. Oder es regnet in Strömen und nichts geht mehr. Das bedeutet, dass Ihre Firma erst zeitverzögert loslegen kann. Die Monteurzimmer sind aber gebucht und in der Regel werden die Übernachtungskosten nicht erstattet.
Klar, Sie könnten Ihren Mitarbeitern nun ein paar nette freie Tage in Essen, Dortmund, Köln, Bayern oder an der Nordsee gönnen – das hält in der Regel aber kein Firmengeldbeutel aus. Also müssen Sie in den sauren Apfel beißen, Ihre Leute abziehen und trotzdem die Monteurzimmer oder die Monteurwohnung bezahlen. Aber nicht bei uns! Sagen Sie uns rechtzeitig Bescheid und wir erstatten die Kosten für die nicht genutzten Übernachtungen bei unseren Exklusivvermietern!